Service & Ratgeber
So funktioniert der Wechsel des Gasanbieters Gas FAQ Gaspreise Energiespartipps Der Gasmarkt und seine Liberalisierung Die Ölpreisbindung an den GaspreisCHECK24.net Newsletter
Für den Versand unseres Newsletters verwenden wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegeben Daten an rapidmail übermittelt werden. Weitere Infos finden Sie hier: Datenschutz.
CHECK24 Vorteile
- kostenlose Beratung
- exklusive Sonderangebote
- sofortige Verfügbarkeitsprüfung
- volle Kostentransparenz
Gaspreisvergleich - Bis zu 1.250 Euro im Jahr sparen
Beispielrechnung
Objekt: Einfamilienhaus
Postleitzahl: 44135 Dortmund
Gasverbrauch: 17.200 kWh
Bonus: Alle ausgewählt
Spartarif: 1.473,44 € (MAINGAU Energie, MAINGAU-GasKomfort, im 1. Jahr)
Grundversorgungstarif: 2.736,86 € (DEW21, Grundversorgungstarif Erdgas Standard)
Sparbetrag: 1.263,42 €
Quelle: CHECK24.net
Objekt: Einfamilienhaus
Postleitzahl: 44135 Dortmund
Gasverbrauch: 17.200 kWh
Bonus: Alle ausgewählt
Spartarif: 1.473,44 € (MAINGAU Energie, MAINGAU-GasKomfort, im 1. Jahr)
Grundversorgungstarif: 2.736,86 € (DEW21, Grundversorgungstarif Erdgas Standard)
Sparbetrag: 1.263,42 €
Quelle: CHECK24.net
Wissenswerte Informationen rund um den Gaspreis
Jahrzehntelang waren Gaspreise an die Ölpreise auf den internationalen Märkten gekoppelt. Da es keinen Gasweltmarkt gab, hat man die am nächsten verwandte Energiequelle als Vergleichsmaßstab gewählt, um den Marktwert des fossilen Energieträgers zu ermitteln. In den letzten Jahren hat sich auf diesem Gebiet jedoch einiges getan. Stadtwerke haben kein Monopol mehr; Kunden können aus einer Vielzahl von Gasanbietern auswählen.
Seither ist es nicht mehr egal, wie sich der Gaspreis zusammensetzt: Kosten für die Einspeisung des Gases, Durchleitung und Vertrieb können je nach Anbieter in einem anderen Verhältnis zueinander stehen. Große Veränderungen könnte eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs bringen, welche die Gaspreise teilweise vom Ölpreis löst.
Im Frühjahr 2010 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass nur noch derjenige Anteil des Verbraucherpreises von Gas an den Ölpreis gebunden werden darf, welcher vom Einkaufspreis des Erdgases für die Versorger abhängt. Der Einkaufspreis von Erdgas hängt von langfristigen Lieferverträgen mit Erdgas fördernden Unternehmen ab – diese wiederum sind an den Ölpreis gebunden. Da Durchleitungsgebühren und Kosten für den Vertrieb von den Schwankungen des Ölpreises unberührt bleiben, dürfen Kunden nicht mehr im bisherigen Maß zur Kasse gebeten werden, sollte der Ölpreis steigen.
Es wird erwartet, dass diese Entscheidung zu mehr Transparenz für die Verbraucher führen wird, da Gasanbieter nun ausweisen müssen, welcher Teil der Kosten vom Marktpreis des Gases und welcher von Vertriebskosten und Durchleitungsgebühren abhängt. So könnte mehr Wettbewerb im Bereich der Vertriebskosten stattfinden. Durchleitungsgebühren werden von der Bundesnetzagentur überwacht. Damit diese gesenkt werden, ist in erster Linie politischer Druck notwendig. Neue Pipelines oder ein Flüssiggas-Terminal in der Nordsee könnten Gaspreise langfristig senken.
Gasanbieter wechseln