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Die Ölpreisbindung an den Gaspreis
Eine direkte Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis darf nicht mehr stattfinden. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem März 2010 hat hier für Klarheit gesorgt. Dadurch hat sich eine erhebliche Stärkung der Rechte für den einzelnen Gaskunden ergeben.
In der Urteilsbegründung haben die zuständigen Richter festgestellt, dass die Verknüpfung des Gas- und Ölpreises unangemessen für den Verbraucher sei. Die Gasversorger sind dazu angehalten worden, ihre Preispolitik transparenter zu gestalten.
Die Ölpreisbindung hat ihre Wurzeln in den 60er Jahren. Eine Änderung des Ölpreises folgte ein Veränderung des Gaspreises - mit einer zeitlichen Verzögerung von einem halben Jahr. Diese rhythmische Anpassung des Gaspreises war nicht gesetzlich fixiert, sondern ein Abkommen innerhalb der Gasbranche. Die Kritik wurde mit steigenden Energiepreisen immer lauter, so dass die Ölpreisbindung zuletzt vor Gericht gelandet ist - und gekippt wurde.
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