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Kann ich den Stromanbieter wechseln?



Alle Verbraucher, die selbst einen Vertrag mit einem Stromanbieter eingegangen sind, können sich für einen neuen und günstigeren Versorger entscheiden. Es kann allerdings auch sein, dass nur der Vermieter berechtigt ist, den Wechsel zu vollziehen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung über die jährliche Nebenkostenaufstellung. Bitte erkundigen Sie sich in diesem Fall bei Ihrem Vermieter oder Ihrer Verwaltung.

Zweitarifzähler / Nachtstrom / Wärmepumpenstrom:
Es existieren alternative Stromversorger, die auch Verträge für Zweitarifzähler anbieten. Im Regelfall findet dann aber keine Unterscheidung zwischen dem Strom, der nachts verbraucht wird, und dem restlichen Strom statt. Der vertraglich fixierte Arbeitspreis gilt also ständig und ändert sich nicht. Deshalb ist ein Wechsel in diesem Fall nicht empfehlenswert und lohnt sich insbesondere nicht für Kunden mit Heizstromnutzung.

Vertragslaufzeit beim alten Anbieter

Beim Wechsel des Stromanbieters müssen Sie überprüfen, ob eventuell eine längere Vertragsbindung mit Ihrem alten Versorger besteht. Erst zum Ende dieser Laufzeit können Sie einen Wechsel beauftragen. Ein Sonderkündigungsrecht können Sie jedoch beanspruchen, falls Ihr Energieanbieter beispielsweise die Preise erhöht. Sind Sie bei Ihrem lokalen Anbieter in der Grundversorgung, können Sie Ihre Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende des folgenden Kalendermonats aussprechen.